Architektenhaftung

Es wird häufig davon gesprochen, dass kein Bauvorhaben mangelfrei erstellt werden könnte – viele Fachleute vertreten aber die Auffassung, dass dieses durchaus möglich ist, wenn der Architekt

  • das Bauvorhaben sorgfältig plant und
  • die Bauleitung sorgfältig ausführt.

Dieser Gedanke hat zur Folge, dass der Architekt – häufig gesamtschuldnerisch neben dem Bauunternehmer – nahezu für sämtliche Probleme, insbesondere Mängel, verantwortlich sein kann.

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