Es wird häufig davon gesprochen, dass kein Bauvorhaben mangelfrei erstellt werden könnte – viele Fachleute vertreten aber die Auffassung, dass dieses durchaus möglich ist, wenn der Architekt
Dieser Gedanke hat zur Folge, dass der Architekt – häufig gesamtschuldnerisch neben dem Bauunternehmer – nahezu für sämtliche Probleme, insbesondere Mängel, verantwortlich sein kann.