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Baubegleitung

Die Umstrukturierungsphase der Bauwirtschaft erfordert neue Wege, insbesondere die Beteiligung des juristischen Beraters auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite bereits im Vorfeld, um für eine vernünftige Grundlage Sorge zu tragen. Eine Abkehr von „spekulativer“ Vertragsabwicklung durch Bauingenieure und Baukaufleute ohne kompetente Betreuung mit dem „Hintergedanken“ der Stärke bei späterer streitiger Auseinandersetzung ist dringend geboten.

Dr. Mandelkow sieht seine Aufgabe darin,

  • durch erstklassige Vertragsgestaltung Konflikte zu vermeiden und
  • durch qualifiziertes Engagement während der Bauphase dennoch auftretende Konflikte konstruktiv zu bereinigen.

Ein „Gottvertrauen“ in die Justiz ist ebenso überholt wie solche Formen der Bauabwicklung, die sich nicht in allen Bereichen der allgemeinen Tendenz anpassen konnten. Die Konjunktursituation zwingt – und das ist die positive Seite – alle Beteiligten zum Umdenken und zu dringend gebotenen Innovationen, die beispielsweise die Automobilwirtschaft in den letzten Jahren vollzogen hat.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Baujurist und der wirklich kompetente Sachverständige bereits im Vorfeld eingeschaltet werden sollten und nicht erst dann gerufen werden, wenn „das Kind in den Brunnen“ gefallen ist. Beide müssen spätestens in der Planungsphase als kompetente zusätzliche Berater zur Verfügung stehen, die die Beteiligten zu Höchstleistungen motivieren und alle auftretenden Fragen sofort klären.

Dies gilt nicht nur für die Betreuung von Großobjekten, sondern auch für den Bau von Einfamilienhäusern, dessen Scheitern oft zu existenziellen Problemen führt. Die Abkehr von der „üblichen“ Form führt zu positiven Ergebnissen, deren Aufwand sich mit Sicherheit rentiert!