Die Rechtsprechung des BGH erwartet von einem Architekten fundierte juristische Kenntnisse, die er im Normalfall kaum persönlich erfüllen kann. Dies hindert viele Architekten nicht, Bauherrn von der Einschaltung eines Juristen im Wege einer Baubegleitung abzuhalten mit der Begründung, man habe seit Jahrzehnten bewährte Verträge, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ein seriöser Bauherr „misstraut“ solchen Angaben – ein ehrlicher Architekt ist dankbar für die Unterstützung durch einen Juristen auch bei einfacher gelagerten Bauvorhaben, um das Haftungsrisiko für juristische Fragen nicht tragen zu müssen und auf eine sachgerechte juristische Unterstützung zurückgreifen zu können.