Eine ordnungsgemäße Behandlung von Vergütungsfragen setzt ein umfassendes Fachwissen voraus, das mehr beinhalten muss, als die Differenzierung zwischen Einheits- und Pauschalpreis – dies gilt vor allem für Nachträge und vom ursprünglichen Vertrag nicht erfasste Leistungen.
Dieser Bereich kann ohne Kenntnis der maßgeblichen BGH-Rechtsprechung nicht mit Aussicht auf Erfolg bearbeitet werden.