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Vertragsgestaltung

Die Baudurchführung auf der Basis von Verträgen aus dem Schreibwarengeschäft und/oder dem „Fundus“ eines Architekten kann genauso funktionieren wie ein ausschließlich mündlicher Vertrag – das damit verbundene Risiko sprengt aber alle Grenzen! Dr. Mandelkow hat vor etwa 25 Jahren den Textbaustein eines Bauvertrages entwickelt und seither „pedantisch“ fortgeschrieben, insbesondere jeweils neue Erkenntnisse in laufenden Mandaten eingearbeitet, vor allem aber die Struktur dieses Vertragsmusters in einer Reihe von Seminaren und Vorträgen mit den Teilnehmern intensiv diskutiert und deren Gedankengut jeweils eingebracht.

Dieses Vertragsmuster beinhaltet in erster Linie eine Art von Checkliste, mit deren Hilfe es möglich ist, einen speziell auf die Bedürfnisse des Verwenders zugeschnittenen Bauvertrag (im weitesten Sinne) zu erstellen – ein Schwerpunkt ist dabei die Frage, ob es sinnvoll ist, die VOB/B einzubeziehen oder vielleicht nur die für die speziellen Verhältnisse maßgeblichen und den Zielen der Mandantschaft dienenden Einzelvorschriften.