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Vertragsgestaltung

Beim Erwerb oder Verkauf einer Bestandsimmobilie ist eine notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die meisten Notare verwenden dafür als Textbausteine Standardverträge, in die im Regelfall nicht einmal der Name der Vertragsparteien einfließt. Eine besondere, einzelfall-orientierte Betreuung kann niemand erwarten, ganz abgesehen von der nicht immer abschließend berücksichtigten Neutralitätspflicht durch den Notar!

Das bei Einzelobjekten bestehende Risiko für den Erwerber „potenziert“ sich bei Eigentumswohnungen im Hinblick auf einen häufig bestehenden „Renovierungsstau“, der nur bei exzellenten Verwaltern vermieden werden kann – kein Laie vermag diesen Bereich zu durchschauen!

Einer besonders sorgfältigen Überprüfung bedürfen alle Beteiligungsmodelle (Bauherrenmodell, Immobilienfonds u.a.), die trotz vieler Streitigkeiten nach wie vor interessant sein können, vorausgesetzt, die Investitionsentscheidung wird von allen Seiten sorgfältig durchleuchtet.